Heimat und Brauchtum Sachsenhausen e.V.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Sehr geehrtes Mitglied,

wir laden ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am

29. Oktober 2026 um 19:30 Uhr
im Schützenhaus in Gilserberg/ Sachsenhausen

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht des Kassierers
  5. Beschlussfassung über die Änderung von § 7 (2) der Satzung – Zusammensetzung des

Vorstandes

Der Vorstand beantragt die Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung.

Der Vorstand soll künftig aus folgenden sechs Mitgliedern bestehen:

  • zwei gleichberechtigten Vorsitzenden
  • einem Kassierer / einer Kassiererin
  • einem stellvertretenden Kassierer / einer stellvertretenden Kassiererin
  • einem Schriftführer / einer Schriftführerin
  • einem stellvertretenden Schriftführer / einer stellvertretenden Schriftführerin
    Die bisher vorgesehenen Beisitzerstellen entfallen.

6. Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung – Zuständigkeiten des Vorstandes Aufgrund der Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes wird § 8(4) der Satzung an die neue Vorstandsstruktur angepasst.

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 9 der Satzung – Aufgaben des Vorstandes und Funktionen

§ 9 der Satzung wird an die geänderte Zusammensetzung des Vorstandes angepasst.

Dabei werden insbesondere diejenigen Regelungen und Bezeichnungen geändert, die sich auf die bisherige

Zusammensetzung und Anzahl der Vorstandsmitglieder beziehen.

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung – Einberufung der Mitgliederversammlung

§ 10 Abs. 2 der Satzung soll künftig wie folgt gefasst werden:

Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per Mail, im Hochland-Mitteilungsblatt oder der Homepage der Gemeinde Gilserberg unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

§ 10 Abs. 3 der Satzung soll künftig wie folgt gefasst werden:

Versammlungsleiter ist einer der 2 Vorsitzenden. Sollte keiner der zwei Vorsitzenden anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der/die Schriftführer/in und dessen/ deren Vertreter/in nicht anwesend ist, wird auch dieser/diese von der Mitgliederversammlung bestimmt.

9. Neuwahl des Kassierers / der Kassiererin und des stellvertretenden Kassierers / der stellvertretenden Kassiererin

Aufgrund der vorgesehenen Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes sind die Ämter des

Kassierers /der Kassiererin sowie des stellvertretenden Kassierers / der stellvertretenden Kassiererin neu zu besetzen.

Es erfolgt die Wahl:

  • des Kassierers / der Kassiererin
  • des stellvertretenden Kassierers / der stellvertretenden Kassiererin
    nach der neu beschlossenen Satzungsregelung.
  1. Wahl der Kassenprüfer
  2. Verschiedenes

Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Sebastian Helmbrecht                             gez. Moritz Wurmbäck