Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Die bei den Kommunalwahl 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerberin

über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 1, Frau Sigrid Herden hat mit Schreiben vom ihr Mandat niedergelegt zum 14.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten

Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 4, Herr Mirko Gebler, Gilserberg, 471 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei

Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines

Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom

Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb

der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden.

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Der bei den Kommunalwahl 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber

über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 2, Herr Dr. Andreas Schaal hat mit Schreiben vom 17.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum

14.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den

meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 6, Frau Susanne Schleiter, Gilserberg, 359 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei

Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines

Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom

Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb

der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

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Der bei den Kommunalwahl 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber

über den Wahlvorschlag:

Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 1, Herr Lothar Hirth hat mit Schreiben vom 17.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 14.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten

Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 2 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 8, Herr Thorsten England, Gilserberg, 478 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei

Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines

Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom

Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb

der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden.

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Der bei den Kommunalwahl 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber

über den Wahlvorschlag:

Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 8, Herr Thorsten England hat mit Schreiben vom 17.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den

meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 2 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 4, Frau Nicole Franz, Gilserberg, 435 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei

Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines

Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom

Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb

der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden.


Gilserberg, 17.04.2026

Die Wahlleiterin der

Gemeinde Gilserberg

Wahlamt

Bahnhofstr. 40

34630 Gilserberg