Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes Im Entenpfuhl
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2025 die Aufstellung einer Änderung Nr. 26 zum Flächennutzungsplan und die Aufstellung einer 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Entenpfuhl im Ortsteil Gilserberg zur Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen im Südosten von Gilserberg beschlossen. Inzwischen ist der Entwurf erarbeitet worden, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern wollen.
Allgemeine Ziel und Zwecke der Planung:
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ aus dem Jahr 1995 weist im Südosten von Gilserberg Gewerbeflächen aus, die überwiegend bebaut sind. Aktueller Anlass für eine Änderungs- und Erweiterungsplanung ist die geplante Erweiterung eines im Geltungsbereich liegenden Lebensmittelbetriebs (Schwälmer Brotladen). Für die langfristige, betriebswirtschaftlich notwendige Erweiterung reichen die vorhandenen Flächen nicht mehr aus. Die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebes ist auch vor dem Hintergrund der nunmehr durchgehenden Befahrbarkeit der Autobahn A49 durch die Anbindung an die A5 bei Homberg (Ohm) zu sehen, die zusätzliche wirtschaftliche Möglichkeiten bietet. Die Autobahn liegt nur ca. 7 km südöstlich, das Plangebiet ist über die L3155 direkt angebunden. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung die Möglichkeiten genutzt werden, zusätzliche Gewerbegebietsflächen auszuweisen und den vorhandenen Standort dauerhaft zu festigen. Die geplanten Erweiterungen bewegen sich dabei überwiegend im Rahmen des im Regionalplan dargestellten Vorranggebietes Industrie und Gewerbe.
Der Planungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gilserberg, Flur 11, Nr. 24/3 (teilw.), 25/2 (teilw.), 25/3 (teilw.), 25/4 (teilw.), 26/1 (teilw.), 28, 29, 49/1, 51, 52, 83/1 (teilw.),83/3 (teilw.), 84 (teilw.) und ist wie folgt abgegrenzt:
Die öffentliche Unterrichtung erfolgt in der Weise, dass in der Zeit vom
22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025
die Planentwürfe, die Begründung und der Umweltbericht während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden.
Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Gilserberg, 08.09.2025
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE GILSERBERG
gez. Daum
Bürgermeister