Gemeindevertretung: Franke rückt für Koch nach
Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber über
den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 11, Herr Oliver Koch hat mit Schreiben vom 11.12.2024 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den
meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:
Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 13, Herr Timo Franke, Gilserberg, 365 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und
innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Gilserberg, 06.01.2025
Die Wahlleiterin der
Gemeinde Gilserberg
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg