Benutzungsordnung der Hochlandbücherei Gilserberg als Satzung der Gemeinde Gilserberg

Benutzungsordnung der Hochlandbücherei Gilserberg

als Satzung der Gemeinde Gilserberg


Vorbemerkung

Der Haupt-, Finanz- und Bauausschuss hat, wie durch die Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 24.06.2025 beauftragt, die Benutzungsordnung am 14.08.2025 beschlossen, welche hiermit bekannt gemacht wird.

 

Benutzungsordnung

 § 1 Allgemeine

(1) Die Hochlandbücherei Gilserberg ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Gilserberg, sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

(2) Jede Person ist berechtigt die Hochlandbücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

(3) Während des Aufenthalts in der Hochlandbücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.

(4) Die Benutzung der Hochlandbücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

(1) Die Öffnungszeiten der Hochlandbücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Hochlandbücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der/die Hochlandbüchereibenutzer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.

(3) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen Minderjährige die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über einen Elternteil/Sorgeberechtigten.

 (4) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.

(5) Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, der Hochlandbücherei Änderungen des Namens, der Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Ausleihe, Leihfrist, Vorbestellungen

(1) Angemeldete Benutzer können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausleihen.

(2) Die Leihfrist für alle Medien beträgt vier Wochen. Sind Medien vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

(4) Für ausgeliehene Medien kann die Hochlandbücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen eintragen. Die Benutzerin/der Benutzer erhält bei Verfügbarkeit eine Nachricht.

§ 5 Verspätete Rückgabe, Einziehung

(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf rechtlichem Wege eingezogen.

§ 6 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Hochlandbücherei anzuzeigen. Es ist untersagt Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(5) Die Hochlandbücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Hochlandbücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Hochlandbücherei entstehen.

§ 7 Schadenersatz

(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Hochlandbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.

§ 8 Verhalten in der Hochlandbücherei, Hausrecht

(1) Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Hochlandbücherei beeinträchtigt werden.

(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Hochlandbücherei keine Haftung.

(3) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Hochlandbücherei in der Regel nicht gestattet.

(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Hochlandbücherei wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 9 Ausschluss von der Benutzung

(1) Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Hochlandbücherei ausgeschlossen werden.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft.

 

Gilserberg, den 14.08.2025                                                          Der Bürgermeister

 

Gebührenordnung -

Anlage zur Benutzungsordnung der Hochlandbücherei Gilserberg

vom 14.08.2025

Jahresgebühr für die Nutzung der Hochlandbücherei Gilserberg:

für Erwachsene                                                                  15,00 €

für Kinder und Jugendliche (ab 7-17 Jahre)                   10,00 €

für Familien (Eltern und Kinder)                                      25,00 €

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochlandbücherei Gilserberg sind von der Zahlung der Jahresgebühr befreit.

Säumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Woche und Medium:

für Erwachsene                                                                     1,00 €

für Kinder und Jugendliche (ab 7-17 Jahre)                      0,50 €

für Familien (Eltern und Kinder)                                        1,00 €

Kostenersatz:

bei kleineren Schäden pro Medium                                  2,00 €

bei Verlust und größeren Schäden pro Medium           Wiederbeschaffungswert und

                                                                                               Gebühr von 2,00 €

 

Datenschutz

Unsere Datzenschutzerklärung zur Hochlandbücherei finden Sie hier