Ehrungen durch die Gemeinde Gilserberg

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05. Februar 2002 Richtlinien über die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet Kultur-, Sport- und Sozialleben beschlossen.

Danach besteht nun die Möglichkeit, verdiente Bürgerinnen und Bürger für hervorragende Leistungen in einem würdigen Rahmen zu ehren.

Die Auswahl der zu ehrenden Personen wird von einer elfköpfigen Jury (1 Mitglied je Ortsteil) unter Federführung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Kultur, Soziales und Sport vorgenommen.

Vorschlagsrecht

Jede/r Bürger/in kann Personen zur Ehrung vorschlagen. In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen und Verdienste die Ehrungen der betreffenden Person/en erfolgen soll.


Vorschläge müssen bis spätestens 24. Oktober 2025 eingereicht sein.

Daum,

Bürgermeister



Richtlinien der Gemeinde Gilserberg für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet

KULTUR-, SPORT- UND SOZIALLEBEN

1.DIE GEMEINDE GILSERBERG EHRT

  • Die Mitglieder der Vereine in ihrem Bereich
  • für hervorragende sportliche oder kulturelle Leistungen oder
  • für besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens
  • Personen
  • die sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
  • 2. DIE EHRUNG ERFOLGT DURCH ÜBERREICHUNG VON EHRENPLAKETTEN MIT BESITZURKUNDEN

Außerdem können Buch- oder Sachpreise überreicht werden. Die zu ehrenden Personen müssen die für die Auszeichnung geltenden Bestimmungen gemäß diesen Richtlinien erfüllen und auch der Ehrung würdig sein.

3. DIE VORDERSEITE DER EHRENPLAKETTE TRÄGT DIE AUFSCHRIFT

„Gemeinde Gilserberg“ mit Wappen

DIE RÜCKSEITE DER EHRENPLAKETTE TRÄGT DIE AUFSCHRIFT

  • „Für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Kultur-, Sport- und Soziallebens“
  • den Namen der zu ehrenden Person(en)
  • das Datum der Überreichung

  • 4.MIT DER VERLEIHUNG DER EHRENPLAKETTE WERDEN BESITZURKUNDEN AUSGEHÄNDIGT

Der Wortlaut des Würdigungstextes ist von der Jury individuell festzulegen.

5. AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

5.1 DIE EHRENPLAKETTE IN „BRONZE“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN

      SPORTLER, DIE

      im Bereich der dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verbände eine

      Meisterschaft beginnend auf Kreisebene bzw. bei Gauturnfesten einzeln oder als

      Mannschaft erringen.

      DIE EHRENPLAKETTE IN „SILBER“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN

      SPORTLER, DIE

      an Hessen- oder Regionalen Meisterschaften teilnehmen und dort die Plätze

      1 – 5 belegen.

      DIE EHRENPLAKETTE IN „GOLD“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN

      SPORTLER, DIE

      an Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften sowie an Olympischen

      Spielen teilnehmen oder in eine Nationalmannschaft berufen werden.

5.2 DIE EHRENPLAKETTE MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN SONSTIGE

      EINZELPERSONEN, DIE

  • sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder 
  • sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und

Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder

  • sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
  • Die Abstufung der Ehrenplaketten wird im Einzelfall von der Jury bestimmt.

 6. VORSCHLAGSRECHT

Jede(r) Bürger(in) kann Personen zur Ehrung vorschlagen.

In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen oder Verdienste die Ehrung der betreffenden Person(en) erfolgen soll.

7. VORSCHLÄGE MÜSSEN BIS SPÄTESTENS 31. OKT. DES JEWEILIGEN JAHRES EINGEREICHT SEIN

8. DIE EHRUNG DURCH DIE GEMEINDE GILSERBERG FINDET JEDES JAHR AUF EINER SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG IN WÜRDIGEM RAHMEN STATT

Die Ehrung ist persönlich entgegenzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine Ehrung.

 

9. BESTIMMUNG DER ZU EHRENDEN PERSON(EN)

Zur Bestimmung der zu ehrenden Person(en) wird eine Jury gebildet. Die Jury

besteht -unter Federführung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Kultur, Soziales und Sport- aus 11 Personen (1 Mitglied pro Ortsteil). Die jeweiligen Vertreter der Ortsteile sind vom Ortsbeirat auf die Dauer der Wahlperiode des

Ortsbeirates zu benennen.

 10.DIESE RICHTLINIEN TRETEN AM 05.02.2002 IN KRAFT

5.2 DIE EHRENPLAKETTE MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN SONSTIGE

      EINZELPERSONEN, DIE

  • sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder 
  • sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und ,Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder
  • sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.

Weitere Ausführungsbestimmungen

  • Die Ehrenplakette wird an sonstige Einzelpersonen (Nr. 5.2 der Richtlinien) im ersten Jahr nicht mehr als 8 mal verliehen und in den Folgejahren nicht mehr als 3 mal.
  • Die Ehrenplakette kann für gleiche Verdienste an eine Person nur einmal verliehen werden.
  • Der in Betracht kommende Personenkreis (Nr. 5.2 der Richtlinien) ist beschränkt auf ehrenamtlich Tätige wobei das berufliche oder kommunalpolitische Engagement keine Berücksichtigung findet.

„Punkt 5.2 der Richtlinien: Die Ehrenplakette mit Urkunde wird verliehen an sonstige Einzelpersonen und Vereine, die ..., bei den Ausführungsbestimmungen wird ergänzt: ... nicht mehr als 3 mal, darunter kann auch ein Verein sein.“

  • Die Verleihung der Ehrenplakette mit Urkunde an sonstige Einzelpersonen (betrifft 1. und 2. Satz), soll mindestens eine 30 jährige Tätigkeit voraussetzen.
  • Einzelpersonen, die sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben, kann im Einzelfall aufgrund „besonderer Verdienste“ die Ehrenplakette mit Urkunde, unbeachtet der Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit, verliehen werden.
  •  Der Begriff „besondere Verdienste“ ist so auszulegen, dass die Bedeutung der Auszeichnung durch ihre Seltenheit gewahrt bleibt. Bei der Ehrung für eine     ehrenamtliche Tätigkeit genügt nicht alleine die Übernahme des Ehrenamtes.Erforderlich ist ein großer persönlicher Einsatz unter Zurückstellung eigener persönlicher Interessen -im Sinne der beiden vorangegangenen Strichaufzählungen- zur tatsächlichen Förderung der Belange im Bereich Kultur-, Sport- und Sozialleben in der Gemeinde Gilserberg.
  •  Die Vorschlaggeber können ihre Vorschläge bei Nichtberücksichtigung im Folgejahr wieder einreichen.
  •  Der Vorschlaggeber der Vorschläge, die keine Berücksichtigung fanden, werden schriftlich durch die Gemeindeverwaltung über die Nichtnominierung informiert.