Neben dem stationären Impfen im Kulturbahnhof Wabern bietet der Schwalm-Eder-Kreis auch nach dem Jahreswechsel die Möglichkeit über ein mobiles Team des Roten Kreuzes eine Impfung zu erhalten. Der Landkreis ermöglicht somit in allen 27 Kommunen Impfungen vor Ort.

Bereits seit dem 24. November ist das Impfteam des Schwalm-Eder-Kreis wieder unterwegs auf Impftour durch die Städte und Gemeinden. Auch nach dem Jahreswechsel wird die Impftour fortgesetzt. Das mobile Impfteam des Schwalm-Eder-Kreises wird erneut alle 27 Kommunen im Landkreis ansteuern und eine offene Impfsprechstunde anbieten.

Das Land Hessen hat neue Isolations- und Quarantäne-Regeln erlassen, die seit 17. Januar auch für die Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis Gültigkeit haben. 

Was mache ich, wenn mein Schnelltest positiv ist? Wie lange muss ich bei einem positiven Testergebnis in Isolation oder Quarantäne bleiben? Welche Ausnahmen gibt es? Diese und weitere Fragen zum Handeln im Infektions- oder Kontaktfall sind sicherlich die meistgestellten seit Beginn der Corona-Pandemie. Vor wenigen Tagen hat die hessische Landesregierung neue Regeln für den Fall einer Isolation oder Quarantäne erlassen.

Neben dem stationären Impfen im Kulturbahnhof Wabern bietet der Schwalm-Eder-Kreis zudem die Möglichkeit über ein mobiles Team des Roten Kreuzes eine Impfung zu erhalten. Auch auf der Impftour durch den Landkreis werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna verimpft.

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Der Schwalm-Eder-Kreis bietet künftig montags, mittwochs und freitags eine offene Impfsprechstunde von 09:00 bis 19:00 Uhr im Kulturbahnhof Wabern an. Drittimpfungen (Boosterimpfungen) können nun alle erhalten, die ihre Zweitimpfung im Zeitraum 01. bis 30.06.2021 erhalten haben.

Landrat Winfried Becker sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schwalm-Eder-Kreis verständigen sich bei einer Bürgermeisterdienstversammlung auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln.

Auch nach über eineinhalb Jahren Pandemie beeinflusst das Corona-Virus unser tägliches Leben noch immer in vielen Bereichen. Vor allem in den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen bundesweit rasant angestiegen. Auch in Hessen, wo seit Mitte September die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung maßgebende Indikatoren für weiterreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind, entwickelt sich die Lage dynamisch, sodass bei der Intensivbettenbelegung seit einigen Tagen der erste Schwellenwert von 200 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten überschritten wurde und aktuell weiter ansteigt. Einhergehend mit diesem Anstieg haben der Bund und die Länder neue Regelungen und Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch im Schwalm-Eder-Kreis beschlossen, die ab Donnerstag, 25. November, gelten.

Landrat Winfried Becker sowie Bürgermeisterin und Bürgermeister im Schwalm-Eder-Kreis verständigen sich bei einer Bürgermeisterdienstversammlung auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln.

Ab Mittwoch, 24. November 2021 wird der Schwalm-Eder-Kreis wieder stationäres Impfen anbieten. Das geschieht in Abstimmung und auf Wunsch sowie zur Unterstützung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Impfallianz, um die Bevölkerung zu schützen und die Ärzte für ihre sonstigen medizinischen Aufgaben zu entlasten. Zusätzlich zum stationären Impfen wird der SEK in Verbindung mit dem Deutschen Roten Kreuz mobile Impfangebote in den Städten und Gemeinden machen.

pdf20211119_Zusätzliches_Impfangebot_im_SEK.pdf

Es können sich auch jetzt Impfwillige, die zur zweiten Priorisierungsgruppe laut der derzeitig gültigen Corona-Impfverordnung vom 31.3.2021 gehören, in der Hochlandpraxis registrieren lassen.

Uns ist es am liebsten, wenn Sie dieses unter der Angabe des Namens, Geburtsdatum und einer gültigen Telefonnummer (zur Mitteilung des Impfttermins) unter hochlandpraxis@t -online.de durchführen. Wir können ihn dann das entsprechende Aufklärungsmerkblatt und den Anamnese-/Einwilligungsbogen zusenden. Sie laden sich diese bitte herunter und bringen Sie diese vor ausgefüllt zum Impftermin mit. Eine Anmeldung unter 06696371 ist natürlich auch möglich.

Wer gehört zu dieser Personengruppe?

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
    b) Personen nach Organtransplantation,
    c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
    d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
    e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
    f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
    g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
    h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
    j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
    k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
  3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

Weitere Informationen unter https://corona-impfung.hessen.de/für-helfer/corona-impfverordnung §3

Die Hochlandpraxis informiert (PDF)