Lesefassung (Stand: 16. Dezember 2020)
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
Vom 26. November 2020
(PDF)

Der Schwalm-Eder-Kreis ist verpflichtet weitere kontaktbeschränkende Maßnahmen zu erlassen

1. Seite Titelseite 2020 10 21 Ampelkonzept Schwalm Eder Rot

Seit Samstag, den 24. Oktober 2020, beträgt der Inzidenzwert im Schwalm-Eder-Kreis 51,67. Damit muss der Landkreis aufgrund des verpflichtenden Eskalationskonzeptes des Landes Hessen weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen erlassen. Die neuen Regeln gelten ab Sonntag 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr.

Pressemeldung v. 24.10.2020 (PDF)

Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises über Schutzmaßnahmen bei privaten Feierlichkeiten gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 vom 14.10.2020 Aktenzeichen: 53.3 Corona/AV8 (PDF)