Wiederholt ist es zu Beschwerden wegen der Hinterlassenschaften der Hunde im Ortsgebiet gekommen. Nachstehend ein Auszug aus der Hundeverordnung:

§ 1 HundeVO – Halten und Führen von Hunden

  1. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

An alle Hundebesitzer der Gemeinde Gilserberg, besonders OT. Winterscheid:
Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes beim Spaziergang im Ort, hier besonders auf den Gehsteigen, auf den Anwesen der Mitbürger und Mitbürgerinnen, sowie auf und an Spazierwegen und öffentlichen Plätzen zu entfernen.
Die Abfalltüten sind – wie in allen anderen Ortsteilen – mit nach Hause zu nehmen und in der eigenen Mülltonne zu entsorgen.

Wir bitten um Beachtung!

Ordnungsamt
der Gemeinde Gilserberg