Am 07. Juli 2018 trat die Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018 in Kraft.

Die neue Hessische Bauordnung enthält einige wesentliche Änderungen. Dazu gehört unter anderem die Wiedereinführung der „Teilungsgenehmigung“. Durch diese Wiedereinführung muss die Teilung eines Grundstückes durch die Untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf.

Änderungen an rechtmäßig errichteten Gebäuden, die die erforderliche Abstandsfläche gegenüber Nachbargrenzen nicht einhalten, werden erleichtert.

Gleichzeitlich wurde die Zulässigkeit von Grenzgaragen erweitert.

Die neue Hessische Bauordnung beinhaltet zudem einen neuen Verfahrensablauf. So müssen beispielsweise bei Genehmigungsfreistellungen die erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Die Bauaufsicht erreichen Sie unter der Nummer 05681/775-611.