Gemeinde Gilserberg
Der Bürgermeister
Zu obiger öffentlicher konstituierender Sitzung der am 6. März 2016 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg lade ich Sie gemäß § 56 Abs. 2 HGO - in der z. Zt. gültigen Fassung – mit nachfolgend aufgeführter Tagesordnung recht herzlich ein.
Rainer Barth
Bürgermeister
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister
- Feststellung der /des Altersvorsitzenden durch den Bürgermeister
- Wahl der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Wahl der Schriftführerin/ des Schriftführers/ der Gemeindevertretung
- Wahl der stellvertretenden Schriftführerin/ des stellvertretenden Schriftführers der Gemeindevertretung
- Beschluss über die Entscheidung der Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten, sowie über evtl. eingegangener Einsprüche gemäß § 25 KWG
- Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse gem. § 62 Abs. 2 HGO ( Benennungsverfahren )
- Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
- Feststellung und Bekanntgabe der Nachrücker bzw. Ersatzbewerber