Um Sie bestmöglich in der aktuellen Lage und bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, möchten wir Ihnen jetzt folgende Informationen zur Verfügung stellen:
Natürlich stehen auch wir Ihnen zur Seite, um Sie in der aktuellen Lage zu unterstützen.
Beratungsnummer / Service-Hotline der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises: 05681 775 485
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr | Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00
Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK
Über diesen Link erhalten Sie einen sehr guten Überblick über Hinweise, aktuelle Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb:
DIHK: Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
Zentralverband des deutschen Handwerks ZDH
Über diesen Link finden Sie verschiedene Informationsmaterialien und –quellen:
ZDH: Hinweise für Betriebe
Deutscher Tourismusverband
Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für die gesamte Branche, die es in der Form noch nie gegeben hat. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Deutscher Tourismusverband - Forderungen zur Zukunftssicherung des Deutschlandtourismus
Deutscher Tourismusverband Stornierungen im Krisenfall
Land Hessen
Für aufgrund des Coronavirus' in Schwierigkeiten geratene Unternehmen bietet das Land Hessen Unterstützung an:
Land Hessen: Coronahilfen für Unternehmen
Um den Unternehmen das Auffinden der relevanten Förderprodukte zu erleichtern, sind alle aktuellen Informationen zur Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise auf der Internetseite die WIBank zusammengestellt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert:
WIBank: Informationen und Hilfen für Unternehmen
Hotline: 0611 774-7333
Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
Die Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus umfasst zahlreiche Hinweise, unter anderem zum Finanzierungsbedarf sowie auch zum Kurzarbeitergeld, wie betroffene Unternehmen Unterstützung erhalten können:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird bezüglich:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen: 030 18615 1515
Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000
Der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommt hierbei die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Informationen der KfW für Unternehmen:
KfW: Kredite für Unternehmen
Hotline: 0800 539 9001
Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Kurzarbeitergeld kann bereits dann genutzt werden, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiter sollen vom Kurzarbeitergeld profitieren. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur:
Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld möglich
Hotline: 0800 45555 20