Herr Holger Bachmann, Kellerwaldstr. 16, 34630 Gilserberg, ist mit Ablauf des 16.12.2022 als Vertreter der/des Wählergemeinschaft Schönstein (WGS) aus dem Ortsbeirat Schönstein Gilserberg durch Rücktritt ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit festgestellt, dass der Sitz unbesetzt bleibt, da der Wahlvorschlag der/des Wählergemeinschaft Schönstein erschöpft ist.


Weiterhin wird gemäß § 82 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung festgestellt, dass der Ortsbeirat Schönstein in Folge des Ausscheidens von Herrn Holger Bachmann weniger als die vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern hat und die Einrichtung des Ortsbeirats für die Dauer der restlichen laufenden Wahlzeit entfällt.


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Gilserberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Bahnhofstr. 40 einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Gilserberg, 26.01.2023
Dippel, Wahlleiter