Das eigene Netzwerk erweitern, höhere Aufmerksamkeit erzielen und das eigene Unternehmen passgenau vorstellen – all das ist durch eine Bewerbung um den Hessischen Gründerpreis für erfolgreiche Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger möglich.

Durch den Gründerpreis werden die Leistungen der erfolgreichen Gründerinnen und Gründer nicht nur entsprechend gewürdigt, sondern auch medienwirksam dargestellt. Deshalb ist der Hessische Gründerpreis nicht mit Geldpreisen dotiert, sondern bezieht die Finalistinnen und Finalisten in die Öffentlichkeitsarbeit rund um den Gründerpreis ein.

Verliehen wird der Preis in den Kategorien „Gesellschaftliche Wirkung“, „Innovative Geschäftsidee“, „Zukunftsfähige Nachfolge“ und „Gründung aus der Hochschule“. Die Bewerbung ist bis zum 30. Juni digital möglich über http://hessischer-gruenderpreis.de.

Teilnehmen können hessische Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Selbstständigkeit wird nicht mehr als fünf Jahre ausgeführt (2018 bis 2023).
  • Der Lebensunterhalt kann aus dem Unternehmen sichergestellt werden.
  • Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen.

Die Vorauswahl und das Halbfinale sind für Juli und September 2023 geplant. Im November 2023 werden die Preisträgerinnen und Preisträger im Rahmen einer feierlichen Verleihung durch den Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir ausgezeichnet.

Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel. 05681 775-477.