hundekotVerunreinigung durch Hundekot

Bei der Gemeinde Gilserberg gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein.

Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.

Ebenso weise ich auf §1 Abs. 1 HundeVO hin:„Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“

Wir bitten um Beachtung und Umsetzung!

Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
Rainer Barth