Durch die stetig steigende Zahl an geflüchteten Menschen, steigt auch die Zahl der Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die bei der Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises gestellt werden, sowie auch die Zahl der Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde um ein Vielfaches. Der Schwalm-Eder-Kreis bittet um Verständnis, dass es infolgedessen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. 

Die Zahl schutzsuchender Menschen aus der Ukraine im Schwalm-Eder-Kreis steigt täglich. Das Land Hessen hat die Landkreise informiert, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen mit einem erhöhten Zuzug von geflüchteten Menschen zu rechnen ist und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Hier hat der Schwalm-Eder-Kreis die notwendigen Maßnahmen bereits getroffen und sieben Sporthallen im Landkreis für eine kurzzeitige oder auch längerfristige Unterbringung aktiviert. Zudem hält der Schwalm-Eder-Kreis, auch dank der großen Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, ein breit angelegtes Wohnraumangebot vor.

Neben der Unterbringung der Geflüchteten im Landkreis, sind der Gang zum Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune und die Meldung bei der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises zentrale Bausteine des Ankommens der Ukrainerinnen und Ukrainer. Durch die deutlich ansteigenden Zahlen an Geflüchteten, die täglich den Landkreis erreichen, steigt auch die Zahl der gestellten Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Sozialverwaltung und die Zahl der Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde.

Durch die hohe Anzahl an Anträgen kommt es trotz bereits erfolgter Personalverstärkung zu längeren Bearbeitungszeiten. Aus diesem Grund bittet der Schwalm-Eder-Kreis darum, von telefonischen Eingangs- und Sachstandsanfragen bei der Sozialverwaltung und auch der Ausländerbehörde abzusehen. Anhand der aktuellen Zahlen der zu bearbeitenden Anträge gehen die Sozialverwaltung und die Ausländerbehörde von einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei bis drei Wochen aus. Bei steigenden Antragszahlen durch Geflüchtete kann sich dieser Zeitraum sogar noch verlängern. 

Folgendes wird für die Antragsstellung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises benötigt:

  • komplett ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die Stadt-/Gemeindeverwaltung mit Meldebescheinigung
  • Nachweis der Eröffnung eines Kontos (wenn vorhanden; ansonsten muss dieser nachgereicht werden, da sonst die Anweisung der Leistung nur über Schecks erfolgen kann, was die Auszahlung weiter verzögert und verkompliziert)
  • Mietbescheinigung (wenn private Wohnung angemietet wurde)

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten und -gesuchen gibt es auch auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises. Der Direkt-Link zur Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ lautet www.schwalm-eder-kreis.de/ukrainehilfe