In letzter Zeit kam es vermehrt zu Beschwerden bezüglich des Hundegebells in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Gilserberg.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer der Gemeinde Gilserberg, Ihren Hund nicht dauerhaft bellen zu lassen. Gelegentliches Bellen ist zumutbar, jedoch dürfen Sie Ihren Hund nicht ständig über längere Zeiträume und ins besondere nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bellen lassen.

 

Dies stellt unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG dar.

§ 117 Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.