Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Dann sind in Hessen die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Vertreter für die Kommunalparlamente und der Ortsbeiräte zu bestimmen.
Mit dem am 16. Mai 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik“ stärken wir die politische Beteiligung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die nächste Kommunalwahlperiode (1. April 2021 bis 31. März 2026). In Hessen gibt es 173 Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern, die zur Kommunalwahl im kommenden Jahr eine institutionalisierte Beteiligung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der lokalen Politik sicherstellen müssen. Dabei kann jede betroffene Kommune zwischen einem Ausländerbeirat oder einer Integrations-Kommission wählen. Die Wahlen finden zusammen mit den Kommunalwahlen 2021 statt. Weiter Informationen erhalten Sie hierzu unter folgendem Link: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung/kommunale-demokratie

Mit freundlichen Grüßen

Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport