Für das Jahr 2015 bietet der Eigenbetrieb des Schwalm-Eder-Kreises in seinen Jugend- und Freizeiteinrichtungen nachfolgend aufgeführte Aufenthalte für Senioren an:

1. „Buchenhaus" in Schönau a. K.

23.04.2015 – 02.05.2015 ab 332,45 EUR
03.05.2015 – 15.05.2015 ab 480,60 EUR
16.05.2015 – 29.05.2015 ab 520,65 EUR
30.05.2015 – 10.06.2015 ab 440,55 EUR
28.06.2015 – 11.07.2015 ab 520,65 EUR
12.07.2015 – 24.07.2015 ab 480,60 EUR
06.09.2015 – 20.09.2015 ab 560,70 EUR

In den Preisen sind enthalten:
Zimmer mit Dusche/WC, Frühstücksbuffet mit Lunchpaket, warmes Abendessen, Kurtaxe, Programmgestaltung im Hause und eine Busfahrt im Berchtesgadener Land sowie ein/e Reisebegleiter/in.

Bei Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers als Einzelzimmer wird in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. ein Zuschlag von 5,00 € pro Übernachtung erhoben.
Hinsichtlich der Zimmerausstattung wird auf den Anmeldevordruck verwiesen.

Die Einrichtungen des Hauses, wie Hallenschwimmbad und Turnhalle können kostenlos genutzt werden. Weiterhin ist die Benutzung einer Sauna gegen Entgelt möglich.

Die Form der An- und Abreise wird den Teilnehmern freigestellt. Sie kann mit unserem Reisebus durchgeführt werden. Die Fahrtkosten in Höhe von 98,00 € würden dann noch zu den Teilnehmerbeträgen hinzugerechnet.

2. „Haus Schwalm-Eder" in Westerland/Sylt

13.05.2015 - 26.05.2015 631,90 EUR
06.06.2015 - 18.06.2015 590,60 EUR
29.06.2015 - 12.07.2015 631,90 EUR
13.07.2015 - 24.07.2015 549,30 EUR
06.09.2015 - 18.09.2015 590,60 EUR
19.09.2015 - 30.09.2015 549,30 EUR

In den Preisen sind enthalten:
Unterkunft im Zimmer mit Waschgelegenheit, Frühstücksbuffet mit Lunchpaket, warmes Abendessen, Kurtaxe, Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit einem modernen Reisebus sowie ein/e Reisebegleiter/in.

Bei Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers als Einzelzimmer ein Zuschlag von 10,00 € pro Übernachtung erhoben.


Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den festgesetzten Kosten um Pauschalpreise handelt. Ermäßigungen können nicht gewährt werden.

Die Reisen stehen allen Senioren, die das 55. Lebensjahr vollendet haben offen.

Unsere Seniorenreisen sind keine „betreute Reisen". Unsere Reisebegleitung ist für die Programmgestaltung verantwortlich und übernimmt keinerlei pflegerische Aufgaben. Daher können nur Personen an der Freizeit teilnehmen, die eigenständig und reisefähig sind und keinerlei fremde Hilfe oder Betreuung bedürfen.


Voraussetzung zur Gewährung von Beihilfen

1. Beihilfen können gewährt werden für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren reicht es, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt.

2. Die Kosten der Erholungsmaßnahme werden - abzüglich eines Eigenanteils von 80 % des jeweiligen Regelsatzes - aus Sozialhilfemitteln übernommen, soweit das Einkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII

bei Alleinstehenden 798,00 EUR
bei Ehepaaren 1.077,00 EUR

nicht übersteigt.

3. Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des SGB beziehen, werden die Kosten der Erholungsmaßnahme vollständig übernommen.

4. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze nach Ziffer 1, so hat der Teilnehmer die Kosten des Erholungsaufenthaltes allein zu tragen.

5. Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene können im Rahmen dieses Erholungsprogramms nicht berücksichtigt werden.

Beihilfen können jedoch nur gewährt werden, wenn die vorgesehenen Mittel vom Kreistag bewilligt worden sind.

Mitentscheidend für eine verbindliche Zusage zur Teilnahme zum Aufenthalt ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Kreisverwaltung in Homberg (Efze).

Es wird zunächst der Personenkreis bevorzugt, der bisher noch nicht an einer Seniorenfreizeit in einer Einrichtung des Kreises teilgenommen hat. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass der Anmeldevordruck vollständig ausgefüllt wird.

Unsere Häuser sind soziale Gemeinschaftseinrichtungen. Aus diesem Grund gibt es keinen Zimmerservice. Wir erwarten von unseren Gästen, dass Sie die Zimmer während des Aufenthaltes selbst in Ordnung halten.

Bei jeder Freizeit stehen Reisebegleiter zur Verfügung.

Antragsvordrucke sind bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich und können direkt beim Eigenbetrieb unter den Telefonnummern 05681/775-492 (Frau Breul für das Haus Schwalm-Eder in Westerland/Sylt) und 05681/775-493( Frau Kelm für das Buchenhaus" in Schönau) angefordert werden. Darüber hinaus stehen die Vordrucke im Internet unter www.freizeit-schwalm-eder.de als Download zur Verfügung.

 

E I G E N B E T R I E B
Jugend- und Freizeiteinrichtungen
des Schwalm-Eder-Kreises
-Betriebsleitung-
Parkstr. 6
34576 Homberg (Efze)
e-mail: breul@freizeit-schwalm-eder.de
kelm@freizeit-schwalm-eder.de
Fax : 05681/775-494