Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 10.09.2024 mit Beschluss Nr. 3die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Bornfeld Nr. 2“ im Verfahren nach § 13 a BauGB, Stand August 2024, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dem Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Bornfeld Nr. 2“ beiliegende Begründung (Stand August 2024) mit ihren Anlagen wird gebilligt.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung zu Jedermanns Einsicht während den allgemeinen Dienststunden in den Räumen der Gemeinde Gilserberg, Bauamt, Zimmer 1. OG 01, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg aus. Barrierefreier Zugang wird nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehenden Lageplan (unmaßstäblich) zu ersehen.
Gilserberg, den 21.11.2024
gez. Barth, Bürgermeister