Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an den Kommunalwalen am 14. März teil.
Wichtige Informationen
aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

 

- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.

- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.

- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

 

3 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

  1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
  2. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
  3. Persönliche Vorsprache
    Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällenin Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind:

Montag- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

 

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Briefwahlmöglichkeit im Rathaus bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Sie haben Fragen?

 

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg, 06696/9619-0

 

 

 

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Gilserberg