Sehr geehrte Damen und Herren,

das Konjunkturpaket des Bundes enthält unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Diese gilt auch für den Bereich der Wasserversorgung.

Für die Beurteilung, welchem Steuersatz die Wasserlieferung unterliegt, kommt es darauf an, wann die jeweilige Leistung steuerlich als ausgeführt anzusehen ist. Bei Sukzessivlieferungsverträgen bzw. –verhältnissen, wie der Wasserlieferung, ist auf den jeweils vereinbarten Ablesezeitraum abzustellen. In der Regel ist der Ablesezeitraum bei der Wasserlieferung das Kalenderjahr.

Die Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gilserberg regelt, dass die Gebührenpflicht für die Wasserlieferung jährlich entsteht und als Jahresgebühr durch schriftlichen Bescheid festgesetzt wird.

Dies bedeutet, dass nach den derzeitigen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen Kunden, deren Ablesezeitraum in der zweiten Jahreshälfte 2020 endet, der gesamte Jahresverbrauch dem dann geltenden reduzierten Steuersatz von 5 % bei Wasserlieferungen unterliegt (unterjährige Eigentumswechsel etc. ausgenommen).

Es ist allerdings derzeit noch nicht abzusehen, ob diese grundsätzlichen Regelungen für die aktuelle Umsatzsteueränderung nicht noch angepasst oder modifiziert werden!

Eine außerordentliche Zwischenablesung ist daher aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht vorgesehen.

Vorauszahlungsbescheide wurden bereits zu Jahresbeginn erlassen und sind daher bestandskräftig. Zudem werden die Vorauszahlungsbescheide durch die Endabrechnungsbescheide ersetzt. Eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide ist daher nicht erforderlich.

Entsprechend der 7. Änderungssatzung zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Gilserberg beträgt die laufende Benutzungsgebühr je 1 cbm des der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers, gemessen durch die eingesetzten Wasserzähler, für alle Ortsteile der Gemeinde Gilserberg im Jahre 2020

1,85 € zuzgl. 7% Mehrwertsteuer (entspr. 0,13 €) gesamt: 1,98 €

Durch das Konjunkturpaket des Bundes und die darin vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 7 % auf 5 % ergibt sich folgende Änderung:

1,85 € zuzgl. 5% Mehrwertsteuer (entspr. 0,09 €) gesamt: 1,94 €

Gilserberg, 30.06.2020

Der Gemeindevorstand

Barth, Bürgermeister