Ab sofort sind alle Veranstaltungen über 100 Personen im Schwalm-Eder-Kreis verboten.

Landrat und Erster Kreisbeigeordneter erlassen nach Rücksprache mit den Bürgermeistern neue Allgemeinverfügung
Der Schwalm-Eder-Kreis hat mit sofortiger Wirkung von heute Mittag, 14. März 2020, 12.00 Uhr verfügt, dass alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten sind. Dies geschieht in enger Abstimmung mit allen 27 Kommunen im Landkreis. Während einer außerordentlichen Bürgermeisterdienstversammlung wurden am Samstagvormittag weitere organisatorische Fragen geklärt.
Nachdem das Land Hessen gestern die Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen, ab dem kommenden Montag verfügt hat, sind nun zahlreiche sich daraus ergebende Fragen zu lösen. Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann hatten bereits gestern, in Erwartung der Schließungsverkündung durch Ministerpräsident Volker Bouffier, alle Bürgermeister und das Staatliche Schulamt zu einer außerordentlichen Bürgermeisterdienstversammlung eingeladen.

„Wir haben weiterhin eine sich sehr dynamisch entwickelnde Situation. Es war sehr wichtig, dass wir mit allen Bürgermeistern und dem Staatlichen Schulamt die wichtigsten Sachverhalte diskutieren und verabreden konnten. Bis auf absehbare Zeit wird das unsere letzte gemeinsame Sitzung gewesen sein. Ab sofort werden wir über nun einzurichtende Video- und Telefonkonferenzen kommunizieren“, so Landrat Winfried Becker.

Mit Stand 14.03.2020, Mittags, sind im Schwalm-Eder-Kreis 17 Infektionsfälle mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Für die kommenden Tage wird mit einer weiterhin steigenden Anzahl gerechnet.

Folgende Verabredungen wurden getroffen:
1. Die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 erwarteten Teilnehmenden insgesamt im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises wird untersagt.
Bei jeder öffentlichen und privaten Veranstaltung mit weniger als 100 erwarteten Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit mindestens der Angabe: Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) sowie der Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen. Diese Liste ist vom Veranstalter für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Das gilt auch für Geburtstage, Hochzeiten sowie Beerdigungen.
2. Der Schwalm-Eder-Kreis bittet dringend darum, alle Veranstaltungen, ob öffentlicher oder privater Natur, auf die Notwendigkeit der Durchführung zu überprüfen und eher abzusagen.
3. Alle Rückkehrer aus dem vom Robert-Koch-Institut (RKI) identifizierten Risikogebieten müssen für 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben und sollen telefonisch über ihren Hausarzt abklären lassen sollen, ob ein Abstrich gemacht werden muss.
4. In den Schulen und Kindergärten steht zu den regulären Öffnungszeiten eine Notbetreuung für Kinder, deren beide Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, zur Verfügung. Die Berufsgruppen sind in einem Erlass des Landes Hessen verbindlich festgelegt. Die Notbetreuung findet in Kleingruppen in den Einrichtungen statt, die von den Kindern im regulären Betrieb besucht werden und umfasst die Gruppe der Kindergartenkinder sowie Schulkinder von der 1. bis zur 6. Klasse.
5. Am kommenden Montag können Schulkinder, nach individueller Entscheidung durch die Eltern, noch einmal in ihre jeweilige Schule gehen und entsprechende Lehrmaterialien abholen, um sich für die kommenden Wochen bis zu den Osterferien, auf das Lernen zuhause vorzubereiten. Wir bitten zuvor auf etwaige Hinweise auf den Homepages der einzelnen Schulen zu achten.
6. In der kommenden Woche wird der Schulbusverkehr noch regulär durchgeführt. Am Montag selbst wird zusätzlich, nach der dritten Schulstunde, die Rückreise aus den Schulen per Busverkehr sichergestellt, analog der sonstigen Ferienauftaktregelungen.
7. Ab sofort ist eine Hotline des Staatlichen Schulamtes, unter 0151 6187 0541 geschaltet. Dort können alle Fragen zur schulischen Betreuung und den Regelungen für das Lernen zuhause geklärt werden.
8. In der Kreisverwaltung wird ab Montag, 08.00 Uhr, eine zusätzliche Hotline, unter 05681-775 222 geschaltet. Dort können alle Fragen rund um die Betreuung von Kindern aus den Kindertagesstätten sowie der Betreuung bei Tagespflegepersonen geklärt werden.
9. Nachdem sich erste private Initiativen zur Gruppenbetreuung von Kindern gemeldet haben, bittet der Fachbereich Jugend und Familie dringend davon abzusehen. Ziel ist die sozialen Kontakte deutlich zu reduzieren. Bei weitergehenden Fragen bitten wir Kontakt mit der Hotline unter 05681-775 222 aufzunehmen.
10. Die Kreisverwaltung bittet dringend von nicht notwendigen Besuchen in den Behördenstandorten abzusehen. Ab Montag werden die Sprechzeiten auf den Vormittag, von 08.00 bis 12.00 Uhr reduziert. Dafür wird um Verständnis gebeten. Alle Kunden werden aufgefordert sich bei Fragen immer erst telefonisch in den jeweiligen Sachgebieten zu melden, um abzuklären, ob ein direkter Kontakt notwendig ist.
Auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises, www.schwalm-eder-kreis.de, sind alle wichtigen Informationen rund um den Coronavirus und dessen Verbreitung einzusehen.