Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 einen Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss für den nachfolgenden Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Teil II des Bebauungsplanes Nr. 9 "Im Bornfeld Nr. 2" Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Gilserberg. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes werden die textlichen Festsetzungen wie folgt geändert:

Punkt 2.2 Dacheindeckung

Für die Dachflächen sind naturrote oder rotbraune und anthrazitfarbene Tonziegel oder ziegelrot-, rotbraun-, oder anthrazitdurchfärbte Dachsteine bzw. naturfarbener Schiefer zu verwenden. Abweichungen hiervon sind bei der Aufbringung von Sonnenkollektoren oder Grasdächern zulässig.

Punkt 2.3 Fassaden

Für die Außenwände sind Putz, Naturstein, Sichtmauerwerk sowie Holz zulässig. Verkleidungen aus glasiertem Material oder Kunststoffen sind unzulässig.

Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 13.01.2020 bis 14.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg während der Öffnungszeiten und wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

bekanntmachung kw02 2020