Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Abwassergebühr ab 01.01.2015

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2014 folgenden Ankündigungsbeschluss gefasst:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beabsichtigt eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung auf der Basis von § 3 des Kommunalen Abgabengesetzes zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt werden.

Es wird für das Schmutzwasser eine Gebühr bis zu 4,03 € pro cbm bezogenes Frischwasser und für das Niederschlagswasser eine Gebühr von bis zu 0,40 € pro qm versiegelte Grundstücksfläche/Jahr erhoben."

Eine entsprechende Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung wird auf der Basis von § 3 des Kommunalen Abgabengesetzes von der Gemeindevertretung erlassen und rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt werden.

Gilserberg, den 16.12.2014

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Gilserberg

Rainer Barth
Bürgermeister