Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl-schein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl – 12.00 Uhr – ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sollte ein Wahlschein verloren oder nicht rechtzeitig zugegangen sein, kann der Wahlberechtigte während der Öffnungszeiten des Wahlamtes und

am Samstag, dem 25.05.2019 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Gilserberg – Wahlamt - nach entsprechender Versicherung einen neuen Wahlschein beantragen.

 

Gemeinde Gilserberg

- Wahlamt -