Die anlässlich der Gemeindewahl am 06.03.2016 gewählte Gemeindevertreterin

Frau Sandra Ebener-Riebeling, Treysaer Str. 40, 34630 Gilserberg,

hat am 02.04.2019 schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg mit sofortiger Wirkung niederlegt.

 

Als nachrückenden Gemeindevertreter stelle ich gemäß § 34 Absatz 3 des Kommunal-wahlgesetzes (KWG)

Herrn Reinhold England, Schloßbergstr. 30, 34630 Gilserberg,

als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 2 -SPD-

für die Gemeindewahl am 06.03.2016 fest. Herr England hat mit Datum vom 04.04.2019 schriftlich erklärt, dass er das Mandat als Gemeindevertreter nicht annimmt.

 

Als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 2 – SPD – wird gem. § 34 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Herr Ralf Hoffesommer, Nordstr. 10, 34630 Gilserberg,

als nachrückender Gemeindevertreter festgestellt. Herr Hoffesommer hat mit Datum vom 04.04.2019 schriftlich erklärt, dass er das Mandat als Gemeindevertreter annimmt.

 

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben.

 

 

34630 Gilserberg, den 12.04.2019

 

Daum, Gemeindewahlleiterin