Gemäß meiner Feststellung, hat die anlässlich der Gemeindewahl am 27.03.2011 gewählte Gemeindevertreterin
            Frau Sigrid Herden, wohnhaft Bahnhofstr. 45, 34630 Gilserberg,
durch Ernennung zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Gilserberg mit Wirkung vom 04.11.2014 ihr Mandat als Gemeindevertreterin verloren.

Als nachrückenden Gemeindevertreter stelle ich gemäß § 34 Absatz 3 KWG
            Herrn Hartmut Schleiter, wohnhaft Treysaer Str. 20, 34630 Gilserberg
als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 1 -CDU- für die Gemeindewahl am 27.03.2011 fest. Herr Schleiter hat mit Schreiben vom 07.10.2014, eingegangen am 17.10.2014 erklärt, dass er das Amt nicht annimmt.

Somit stelle ich hiermit gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
            Herrn Walter Gipper, wohnhaft Bellnhäuser Str. 3, 34630 Gilserberg,
als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 1 – CDU - für die Gemeindewahl am 27.03.2011 fest. Herr Gipper hat mit Schreiben vom 07.10.2014, ein-gegangen am 17.10.2014 ebenfalls erklärt, dass er das Amt ebenfalls nicht annimmt.

Ich stelle hiermit gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Sie,
            Herrn Maik Scheerer,wohnhaft Scheidfeldstr. 7, 34630 Gilserberg,
als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 1 – CDU - für die Gemeindewahl am 27.03.2011 fest. Herr Scheerer hat durch die am 17.10.2014 eingegangene Erklärung das Mandat als Gemeindevertreter mit Wirkung zum 04.11.2014 angenommen.

Gegen diese meine Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25-27 KWG gegeben.

 

34630 Gilserberg, den 06.11.2014
Daum, Gemeindewahlleiterin