Antragstellung Wahlscheine:

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ist Freitag, der 22.09.2017, 18.00 Uhr.

Ein eingetragener Wahlberechtigter kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Die Gemeinde hat aus diesem Grund

am Samstag, dem 23.09.2017
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienststunden eingerichtet, auch im Hinblick auf die Möglichkeit nach § 28 Abs. 10 BWO einen neuen Wahlschein erhalten zu können, wenn der beantragte Wahlschein nachweislich nicht zugegangen ist.

Gemeinde Gilserberg

- Wahlamt -