Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hochlandmitteilungsblatt vom 11.08.2017 die von der Gemeindevertretung Gilserberg am 27.06.2017 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gilserberg bekannt gemacht wird.

gez. Rainer Barth
Bürgermeister

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gilserberg

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167) hat die Gemeindevertretung in Gilserberg am 27.06.2017 folgende 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel I
§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung

Der zu wählende Ortsbeirat besteht im Ortsbezirk Heimbach aus 3 Mitgliedern.

Artikel II
Diese Regelung tritt ab der kommenden Wahlzeit der Ortsbeiräte in Kraft.


Gilserberg, den 03.08.2017

Rainer Barth
Bürgermeister    

Siegel

Michael Stuhlmann
Erster Beigeordneter