Wir weisen hiermit darauf hin, dass die 2. Rate 2017 für Steuern und Abgaben am 15.05.2017 fällig wird. Wir bitten daher alle Steuerpflichtige, die fälligen und rückständigen Raten bis spätestens zum Fälligkeitstag bei der Gemeindekasse zu begleichen. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir verpflichtet, gesetzlich festgelegte Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.


Bekanntgemacht:
Gilserberg, den 12.05.2017
gez. Barth Bürgermeister