Bauleitplanungen der Gemeinde Gilserberg
Bebauungsplan Nr. 11 „Fitzegarten 2.BA im Ortsteil Sachsenhausen"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 28.08.2007 beschlossen, die o. a. Bauleitplanung öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der Änderungen ist in der beiliegenden Übersichtskarte dar-gestellt. Das Baugebiet wird der geplanten Nutzung entsprechend als „Allgemeines Wohn-gebiet (WA)“ festgesetzt. Die Planung soll bauliche Anforderungen mit landschaftlichen und ökologischen verbinden. Das bedeutet insbesondere den Erhalt vorhandener Landschaftsstruktu-ren und die Entwicklung von Grünstrukturen, die das Baugebiet letztlich in die Landschaft integrieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf der Flä-chennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, zu jedermanns Einsicht in der in der Zeit vom

             Montag, den 28.07.2014 bis einschließlich Montag, den 11.08.2014

im Rathaus der Gemeinde Gilserberg, 34630 Gilserberg, Bahnhofstraße 40, Zimmer 16, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich aus.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 4 b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitver-fahrens einem Dritten übertragen worden.

Gilserberg, 25. Juli 2014                                                    

Rainer Barth
Bürgermeister

docxBauleitplanung_Fitzegarten.docx