Das Land Hessen hat neue Isolations- und Quarantäne-Regeln erlassen, die seit 17. Januar auch für die Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis Gültigkeit haben. 

Was mache ich, wenn mein Schnelltest positiv ist? Wie lange muss ich bei einem positiven Testergebnis in Isolation oder Quarantäne bleiben? Welche Ausnahmen gibt es? Diese und weitere Fragen zum Handeln im Infektions- oder Kontaktfall sind sicherlich die meistgestellten seit Beginn der Corona-Pandemie. Vor wenigen Tagen hat die hessische Landesregierung neue Regeln für den Fall einer Isolation oder Quarantäne erlassen.

Nach wie vor gilt: Wer positiv getestet wurde, begibt sich direkt und ohne Anordnung des Gesundheitsamts in Isolation und sondert sich nach Möglichkeit von weiteren Mitgliedern des eigenen Haushalts ab. Trotz Ankündigung von Bund und Ländern, PCR-Tests nur noch für priorisierte Gruppen vorzuhalten, gilt aktuell, dass ein positives Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test zu bestätigen ist. Weitere Mitglieder des Haushaltes einer infizierten Person begeben sich zeitgleich ebenfalls ohne Anordnung in Quarantäne.

Durch die Neuregelung des Landes Hessen zu Isolation und Quarantäne wurde der Zeitraum in beiden Fällen verkürzt. So gilt nur noch eine 10-tägige Isolation beziehungsweise Quarantäne. Sowohl Isolation als auch Quarantäne können jedoch bereits nach 7 Tagen durch Freitestung mittels PCR-Test oder Schelltest bei einer offiziellen Teststelle (kein Selbsttest) verkürzt werden. Die Isolation beziehungsweise Quarantäne beginnt ab dem ersten Tag eines qualifizierten Testergebnisses (PCR-Test oder Schnelltest bei Teststelle) und kann durch Freitestung frühestens am 7. Tag der Isolation/Quarantäne beendet werden. Nach negativer Testung ist keine Meldung an das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises notwendig.

Sonderregelungen gelten unter anderem für Kinder und Jugendliche, die bereits nach 5 Tagen die Möglichkeit haben, sich freitesten zu lassen.

Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts sind von der infizierten Person und im Falle einer Einrichtung von dieser eigenständig zu informieren. Als ansteckungsfähiger Kontakt sind Kontakte zu Personen anzusehen, die bis zu zwei Tage vor einem positiven Testergebnis stattgefunden haben. Anschließend gelten dieselben Quarantäneregelungen wie bei Haushaltsangehörigen. Personen, die hiervon betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich ein Kontaktbestätigungsformular unter www.schwalm-eder-kreis.de ausstellen zu lassen, um dieses bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vorlegen zu können.

Eine Quarantäne kann nach den Landes-Regelungen sowohl für Haushaltsangehörige als auch für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts jedoch auch komplett entfallen. So sind unter anderem:

  • dreifach Geimpfte (geboostert),
  • Frisch doppelt Geimpfte (max. 3 Monate, ab dem Tag der vollständigen Immunisierung, d.h. 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfdosis)),
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung),
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)

von einer Quarantäne befreit, sofern sie keine Symptome aufweisen.

Um die aktuellen Isolations- und Quarantäneregelungen kurz und verständlich zu erklären, hat der Schwalm-Eder-Kreis ein Video erstellt, das auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de) unter „Coronavirus Informationen“ sowie über die Social Media-Kanäle des Landkreises abrufbar ist. Hier werden unter anderem weitere Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen erklärt. 

Zusätzliche Informationen und tagesaktuelle Änderungen zu Isolation und Quarantäne sind über die Internetseite des Landes Hessen unter www.hessen.de abzurufen.