Es können sich auch jetzt Impfwillige, die zur zweiten Priorisierungsgruppe laut der derzeitig gültigen Corona-Impfverordnung vom 31.3.2021 gehören, in der Hochlandpraxis registrieren lassen.

Uns ist es am liebsten, wenn Sie dieses unter der Angabe des Namens, Geburtsdatum und einer gültigen Telefonnummer (zur Mitteilung des Impfttermins) unter hochlandpraxis@t -online.de durchführen. Wir können ihn dann das entsprechende Aufklärungsmerkblatt und den Anamnese-/Einwilligungsbogen zusenden. Sie laden sich diese bitte herunter und bringen Sie diese vor ausgefüllt zum Impftermin mit. Eine Anmeldung unter 06696371 ist natürlich auch möglich.

Wer gehört zu dieser Personengruppe?

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
    b) Personen nach Organtransplantation,
    c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
    d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
    e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
    f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
    g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
    h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
    j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
    k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
  3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

Weitere Informationen unter https://corona-impfung.hessen.de/für-helfer/corona-impfverordnung §3