Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2023.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2023.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2023 ihren 6. Geburtstag haben, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes und des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Die Anmeldung der im Schulbezirk der Grundschule Gilserberg wohnenden schulpflichtigen Kinder und derjenigen Kinder, deren vorzeitige Aufnahme zum 01.08.2023 beantragt werden soll, erfolgt derzeit.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder haben bereits die Anmeldeunterlagen per „Rucksackpost“ oder auf dem Postweg von uns erhalten.

Die Erziehungsberechtigten derjenigen Kinder, deren vorzeitige Schulaufnahme beantragt werden soll, wenden sich zwecks Erhalt der Anmeldeunterlagen bitte direkt an das Sekretariat der Hochlandschule.

gez. Kathrin Vaupel, Rektorin