Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2018.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2018.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2018 ihren 6. Geburtstag haben, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes und des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Die Anmeldung der im Schulbezirk der Grundschule Gilserberg wohnenden schulpflichtigen Kinder und derjenigen Kinder, deren vorzeitige Aufnahme zum 01.08.2018 beantragt werden soll, erfolgt  im Sekretariat unserer Schule nach folgendem Plan:

Dienstag, d. 14. März 2017, von  08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Gilserberg, Sachsenhausen und Moischeid

Freitag, d. 17. März 2017,  von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle anderen Ortsteile

Bei der Anmeldung im Sekretariat ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde von den Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Bei vorhersehbarer Verhinderung zu den angegebenen Terminen bitte ich um rechtzeitige Information.


gez. Sabrina Falk, Abwesenheitsvertretung der Schulleitung