Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2017.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2017.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2017 ihren 6. Geburtstag haben, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes und des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Die Anmeldung der im Schulbezirk der Grundschule Gilserberg wohnenden schulpflichtigen Kinder und derjenigen Kinder, deren vorzeitige Aufnahme zum 01.08.2017 beantragt werden soll, erfolgt im Sekretariat unserer Schule nach folgendem Plan:

Dienstag, d. 01. März 2016, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gilserberg und Sachsenhausen

Freitag, d. 04. März 2016, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Alle anderen Ortsteile

Bei der Anmeldung im Sekretariat ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde von den Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Bei vorhersehbarer Verhinderung zu den angegebenen Terminen bitte ich um rechtzeitige Information.

Zum Thema Einschulung findet am Mittwoch, d. 13. April 2016 um 20.00 Uhr in der Hochlandhalle ein Informationsabend für alle interessierten Eltern, deren Kinder in diesem oder in dem darauf folgenden Jahr eingeschult werden, statt. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen.

gez. Barbara Kaufmann-Wechsel, Rektorin