Im Frühjahr 2015 musste die Sammlung von Grünabfällen auf den kommunalen Grünabfallsammelplätzen im Schwalm-Eder-Kreis aufgrund gesetzlicher Neuerungen auf eine Sammlung in 3 Fraktionen umgestellt werden.

Dank Ihrer Mithilfe ist die Einführung des neuen Sammelsystems gelungen und die Trennung verläuft weitestgehend zufriedenstellend. Bei der Fraktion 1 fällt auf, dass sich dort häufig noch Feinanteilen in Form von krautigen Abfällen, Heckenformschnitt sowie Laub und Rasenschnitt befinden.

Um Fraktion 1 kostengünstig als qualitativ hochwertigen Brennstoff verwerten zu können, ist es zwingend notwendig, den Gehölzschnitt frei von anderen Bestandteilen zu halten. Daher möchten wir Sie noch einmal über die Unterscheidungsmerkmale zwischen den einzelnen Fraktionen – insbesondere zwischen den Fraktionen 1 und 2 – informieren und Sie bitten, Ihre Grünabfälle bereits vor der Anlieferung zu trennen!

Fraktion 1

  • Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen
    auch mit Laub oder Nadeln
    (Schnittfläche ab Daumendicke)
  • Stammholz (bis 70 cm Umfang)

Fraktion 2

  • Heckenschnitt
  • Stauden- und Krautschnitt
  • Grünabfälle mit Erdanhaftungen
  • Gemischte Grünabfälle
  • Wurzeln mit Stammdurchmesser < 20 cm

Fraktion 3

  • Rasenschnitt, Laub, Moos
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Heu/Stroh in Kleinmengen
  • Getreideabfälle, Rindenabfälle

Nicht über die Grünabfallsammelplätze zu entsorgen: Heu/Stroh in großen Mengen, Wurzelstöcke mit Stammdurchmesser > 20 cm, Kleintierstreu, Katzenstreu, Speisereste (außer Obst- und Gemüseabfälle)