Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05. Februar 2002 Richtlinien über die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet Kultur-, Sport- und Sozialleben beschlossen.

Danach besteht nun die Möglichkeit, verdiente Bürgerinnen und Bürger für hervorragende Leistungen in einem würdigen Rahmen zu ehren.

Die Auswahl der zu ehrenden Personen wird von einer elfköpfigen Jury (1 Mitglied je Ortsteil) unter Federführung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Kultur, Soziales und Sport vorgenommen.

Vorschlagsrecht

Jede(r) Bürger(in) kann Personen zur Ehrung vorschlagen. In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen und Verdienste die Ehrungen der betreffenden Person(en) erfolgen soll.

 

Vorschläge müssen bis spätestens 15. November 20210 eingereicht sein.

 

Eine Veröffentlichung der Richtlinien erfolgt auf Seite 2 dieses Hochlandmitteilungsblattes.

 

Barth,

Bürgermeister