Verbraucherzentrale Hessen sieht neue Widerrufsmöglichkeit für Kunden der ING-Diba

Borken, 08.05.2017 Viele normale Immobiliendarlehen und Forward-Darlehen der ING-Diba, die in dem Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis ins Jahr 2015 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Zu diesem Ergebnis kommen Prüfungen der Verbraucherzentrale Hessen. 

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber Mitte 2010 neu festgelegt hat, was  Geldinstitute ihren Kreditnehmern im Darlehensvertrag mitteilen müssen. Hat es die Bank versäumt, eine solche Pflichtangabe zu machen, so ist bei den Darlehensverträgen aus der genannten Zeit die Widerrufsfrist nicht angelaufen.

Als Pflichtangabe zählt unter anderem die Vertragslaufzeit. Also der Zeitraum, in dem das Darlehen unter den anfänglich vereinbarten Bedingungen, wie Zinssatz und Tilgung, vollständig zurückgezahlt wäre. Eine Angabe im Darlehensvertrag wie „unbestimmte Zeit“ erfüllt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht diese gesetzliche Vorschrift. Etwaige konkretere Informationen auf einem Merkblatt reichen nicht aus, sondern verwirren vielmehr. Die verpflichtenden Hinweise sollen dem Verbraucher ermöglichen, allein anhand seines Darlehensvertrages festzustellen, wie viele Monate und Jahre er unter den vereinbarten Bedingungen, wie Tilgungs- und Zinssatz, benötigen würde, um seine Baufinanzierung zu erfüllen.

Essenzielle Informationen fehlen auch in vielen Forward-Darlehen der ING-Diba aus jener Zeit, so dass auch diese widerrufen werden können.

„Zwar liegt derzeit noch keine Rechtsprechung zu diesen konkreten Baufinanzierungen vor“, erklärt Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen, „aber Betroffene sollten ihre Verträge prüfen lassen, um ihre Optionen zu kennen.“

Wegen der weitreichenden Folgen eines Widerrufs bietet die Verbraucherzentrale Hessen im Einzelfall ihre kostenpflichtige Unterstützung an.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Hessenweites Servicetelefon (069) 972010 900. Informationen über die Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen:
Borken, Bahnhofstraße 36 b
Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof)
Gießen, Südanlage 4
Fulda, Karlstraße 2
Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache)
Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie)
Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29
Wiesbaden, Bahnhofstraße 36