Verbraucherzentrale Hessen nutzt neues Frühwarnnetzwerk

Borken, 19.11.2015. Die Verbraucherzentrale Hessen beteiligt sich im Rahmen der Bundesprojekte Marktwächter Finanzen und Marktwächter Digitale Welt an einem neuartigen Instrument der Zusammenarbeit aller Verbraucherzentralen, dem so genannten Frühwarnnetzwerk. Dieses sammelt zentral interessante Verbraucherfälle aus allen Bundesländern.

Die Beobachtung der Märkte ist seit jeher eine originäre Aufgabe der Verbraucherzentralen. Mit dem Frühwarnnetzwerk und den damit verbundenen zusätzlichen Bundesmitteln werden die Verbraucherzentralen schlagkräftiger, können die Märkte zielgenauer und zeitnäher untersuchen sowie verbrauchpolitisch fundierter auftreten. Um was geht es? Ungewöhnliche Einzelfälle, die Häufung von Problemen, neue Maschen, auffällige Anbieter oder besonders „dreiste" Fälle – solche Themen sind für das Frühwarnnetzwerk interessant. Die Fälle werden anonym mit neuen IT-basierten Instrumenten erfasst – und zwar strukturiert und sehr zeitnah. Für jedes der beiden Marktwächterprojekte gibt es ein Frühwarnnetzwerk, das jeweils fünf Schwerpunkte abdeckt: Der Marktwächter Finanzen bearbeitet die Themen Banken/Kredite, Geldanlage/Altersvorsorge, Grauer Kapitalmarkt, Immobilienfinanzierung sowie Versicherungen. Der Marktwächter Digitale Welt kümmert sich um die Themen Digitale Dienstleistungen, Digitale Güter, Digitaler Wareneinkauf, Nutzergenerierte Inhalte und Telekommunikation.

Für die Frühwarnnetzwerke sind Fälle aus allen Quellen der Verbraucherberatung relevant, seien es Fälle aus der persönlichen Beratung oder solche, die von Verbrauchern am Telefon, in den Geschäftsstellen oder per E-Mail an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. „Die verbraucherschützende Stärke und die Sensorfunktion der Verbraucherzentrale Hessen werden durch das neuartige Instrument gestärkt – im Verbund aller Verbraucherzentralen in Deutschland und des Verbraucherzentrale Bundesverband", so Dr. Michael Dettelbacher, Abteilungsleiter Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Ob in Hessen oder Hamburg, in Brandenburg oder Bayern – mit dem Frühwarnnetzwerk verdichten sich Einzelfälle zu Trends. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen den 16 Verbraucherzentralen der Länder gab es noch nie. „Durch die intensivere Verfolgung von Einzelfällen sowie das frühzeitige und bessere Erkennen von Trends und Marktunregelmäßigkeiten kann sich die Verbraucherzentrale Hessen noch eingehender um die Probleme der Verbraucher kümmern", so Dettelbacher weiter. Aus den Erkenntnissen des Frühwarnnetzwerkes können beispielsweise juristische Abmahnungen, Verbraucherwarnungen oder Hinweise an Aufsichtsbehörden erwachsen, die noch besser als bislang allen Verbrauchern zu Gute kommen.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in der Beratungsstelle Borken der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung unter 05682-730230 ist empfehlenswert.
  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Verbraucherzentrale Hessen nutzt neues Frühwarnnetzwerk

Borken, 19.11.2015. Die Verbraucherzentrale Hessen beteiligt sich im Rahmen der Bundesprojekte Marktwächter Finanzen und Marktwächter Digitale Welt an einem neuartigen Instrument der Zusammenarbeit aller Verbraucherzentralen, dem so genannten Frühwarnnetzwerk. Dieses sammelt zentral interessante Verbraucherfälle aus allen Bundesländern.

Die Beobachtung der Märkte ist seit jeher eine originäre Aufgabe der Verbraucherzentralen. Mit dem Frühwarnnetzwerk und den damit verbundenen zusätzlichen Bundesmitteln werden die Verbraucherzentralen schlagkräftiger, können die Märkte zielgenauer und zeitnäher untersuchen sowie verbrauchpolitisch fundierter auftreten. Um was geht es? Ungewöhnliche Einzelfälle, die Häufung von Problemen, neue Maschen, auffällige Anbieter oder besonders „dreiste“ Fälle – solche Themen sind für das Frühwarnnetzwerk interessant. Die Fälle werden anonym mit neuen IT-basierten Instrumenten erfasst – und zwar strukturiert und sehr zeitnah. Für jedes der beiden Marktwächterprojekte gibt es ein Frühwarnnetzwerk, das jeweils fünf Schwerpunkte abdeckt: Der Marktwächter Finanzen bearbeitet die Themen Banken/Kredite, Geldanlage/Altersvorsorge, Grauer Kapitalmarkt, Immobilienfinanzierung sowie Versicherungen. Der Marktwächter Digitale Welt kümmert sich um die Themen Digitale Dienstleistungen, Digitale Güter, Digitaler Wareneinkauf, Nutzergenerierte Inhalte und Telekommunikation.

Für die Frühwarnnetzwerke sind Fälle aus allen Quellen der Verbraucherberatung relevant, seien es Fälle aus der persönlichen Beratung oder solche, die von Verbrauchern am Telefon, in den Geschäftsstellen oder per E-Mail an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. „Die verbraucherschützende Stärke und die Sensorfunktion der Verbraucherzentrale Hessen werden durch das neuartige Instrument gestärkt – im Verbund aller Verbraucherzentralen in Deutschland und des Verbraucherzentrale Bundesverband“, so Dr. Michael Dettelbacher, Abteilungsleiter Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Ob in Hessen oder Hamburg, in Brandenburg oder Bayern – mit dem Frühwarnnetzwerk verdichten sich Einzelfälle zu Trends. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen den 16 Verbraucherzentralen der Länder gab es noch nie. „Durch die intensivere Verfolgung von Einzelfällen sowie das frühzeitige und bessere Erkennen von Trends und Marktunregelmäßigkeiten kann sich die Verbraucherzentrale Hessen noch eingehender um die Probleme der Verbraucher kümmern“, so Dettelbacher weiter. Aus den Erkenntnissen des Frühwarnnetzwerkes können beispielsweise juristische Abmahnungen, Verbraucherwarnungen oder Hinweise an Aufsichtsbehörden erwachsen, die noch besser als bislang allen Verbrauchern zu Gute kommen.

 

 

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

·         Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in der Beratungsstelle Borken der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung unter 05682-730230 ist empfehlenswert.

·         Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

·         Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!