Verbraucherzentralen decken auf, wo es bei Fernbusreisen hakt

Borken, 19.11.2015. Der Fernbusmarkt boomt wie nie zuvor. Doch spricht das auch für einen reibungslosen Reiseverlauf? Werden Fahrgäste ausreichend über Verspätungen sowie Ausfälle informiert? Und wie sieht es mit der Pünktlichkeit aus? Um den Verbesserungsbedarf zu ermitteln, führten die Verbraucherzentralen vom 1. Juli bis 30. September eine bundesweite Online-Umfrage durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Mehrheit der insgesamt 440 Teilnehmer zwar einen guten Eindruck von Fernbus-Reisen hat, aber nicht nur in Sachen Pünktlichkeit Nachholbedarf besteht. Das Ergebnis der Umfrage ist auf www.verbraucher.de/auswertung-umfrage-fernbusmarkt-2015 veröffentlicht.

Der moderate Preis ist für rund die Hälfte der Befragten entscheidend für eine Reise mit dem Fernbus, während andere Aspekte wie Verlässlichkeit, Bordservice oder W-LAN eine eher untergeordnete Rolle spielen – so ein Ergebnis der Umfrage.

60 Prozent der Umfrageteilnehmer (264 von 440 Teilnehmern) gaben jedoch an, schon einmal eine Verspätung mit dem Fernbus gehabt zu haben. Bei mehr als der Hälfte davon (57 Prozent = 151 von 264 Teilnehmern) lag diese deutlich über 30 Minuten. 36 Prozent der Befragten gaben an, über die Verspätung nicht informiert worden zu sein. Hier sieht die Verbraucherzentrale Hessen Verbesserungsbedarf. „Fällt der Bus aus oder verspätet er sich, haben Reisende, die auf einem Busbahnhof warten, spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit ein Recht auf Information – auch zu alternativen Anschlüssen", so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Diese Informationen können dem Fahrgast auch elektronisch per SMS oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden, wenn er zuvor dem Busunternehmen seine Kontaktdaten übermittelt hat. Das gilt ebenfalls für Reisende, die an Haltestellen entlang der Fahrtstrecke auf den Zustieg warten.

Nicht alle kennen ihre Fahrgastrechte

Die Befragung macht zudem deutlich, dass nur knapp die Hälfte der Teilnehmer ihre Fahrgastrechte im Fernbusverkehr kennen. Hier besteht nach Ansicht der Verbraucherzentralen noch großer Aufklärungsbedarf, damit Busreisende bei Störungen wissen, ob und welche Ansprüche sie haben. Daher appellieren die Verbraucherzentralen an die Fernbusunternehmen, ihre Kunden im Falle von Verspätungen und Ausfällen rechtzeitig darüber zu informieren. Das gilt auch bei zu erwartenden Ankunftsverspätungen durch Verzögerungen auf der Strecke wie zum Beispiel infolge einer Panne. Hier müssen Reisende wissen, ob sie möglicherweise bereits gebuchte Anschlüsse zur Weiterreise verpassen und umdisponieren müssen. In allen Fällen sollten sie gleichzeitig auch über die ihnen zustehenden Fahrgastrechte informiert werden.

Die bundesweite Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen wurde im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" durchgeführt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in der Beratungsstelle Borken der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung unter 05682-730230 ist empfehlenswert.
  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
  • Verbraucherinformation Fahrgastrechte im Fernbusverkehr:
    http://www.verbraucher.de/link1116915A.html
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!