Gemeinde Gilserberg
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg wählt in ihrer Sitzung am 22.09.2015 die Schiedsperson für das Schiedsamt Gilserberg.

Entsprechend § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wird die Wahl hiermit bekannt gemacht.

Die bisherige Schiedsperson scheidet aus und steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

Interessierte Personen können sich zur Wahl stellen. Bewerbungen sind bis zum 18.09.2015 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg einzureichen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Lothar Dietrich
Vorsitzender der Gemeindevertretung

 Das Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung– nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre –oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.